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UVV Prüfung für Firmenwagen

Die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft sieht vor, Ihr Firmefahrzeug, unabhängig von der Hauptuntersuchung, mindestens einmal pro Jahr einer Prüfung auf Betriebssicherheit (Verkehrssicherheit und Arbeitssicherheit) zu unterziehen, damit alle Versicherungsleistungen erhalten bleiben. Sprechen Sie uns bei Bedarf einfach auf eine Fahrzeugprüfung an. Gerne können wir die Prüfung bei Ihrem nächsten Termin in unserer Werkstatt, z.B. beim nächsten Radwechsel, mit erledigen oder einen separaten Termin vereinbaren. Sie erhalten dann von uns den erforderlichen Nachweis, sowie eine Prüfplakette.


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