UVV-Prüfung für Firmenwagen
Die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) der Berufsgenossenschaft schreibt vor, Firmenfahrzeuge unabhängig von der Hauptuntersuchung mindestens einmal jährlich auf Betriebs-, Verkehrs- und Arbeitssicherheit zu prüfen – um den vollständigen Versicherungsschutz zu gewährleisten.
Wir führen die UVV-Prüfung unkompliziert und flexibel durch: entweder im Rahmen eines ohnehin anstehenden Werkstatttermins – etwa beim nächsten Reifenwechsel oder der Jahresinspektion – oder auf Wunsch als separaten Termin. Nach abgeschlossener Prüfung erhalten Sie den erforderlichen Nachweis sowie die zugehörige Prüfplakette.